Schutzbrillen

 

 

Korrigierte Arbeitsschutzbrillen – eine Frage der Sicherheit

In der Schweiz ereignen sich jährlich knapp 30‘000 Augenunfälle während der Arbeit. Da private Korrektionsbrillen keine Schutzfunktion erfüllen und Überbrillen zu Doppelbildern und störenden Reflexen führen können, gewährleisten sie keine ausreichende Sicherheit für Ihre Mitarbeiter.

Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz Art. 82, Abs. 1 und 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen. Dazu gehören auch korrigierte Schutzbrillen, welche geprüft und gemäss EN 166 zertifiziert sind.

In Zusammenarbeit mit namhaften Korrektionsschutzbrillen-Herstellern bieten wir eine grosse Auswahl an modernen und klassischen Fassungen sowie Glastypen und Scheibenmaterialien für jede Anforderung.